Die Piloten-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit hat am gestrigen Mittwoch einen viertägigen Streik bei Lufthansa, Lufthansa Cargo sowie Germanwings angekündigt. So kommt es ab nächsten Montag, 22. Februar 2010, voraussichtlich zu erheblichen Störungen im Lufthansa-Flugverkehr.
Lufthansa bietet daher allen Passagieren, die Flüge zwischen dem 22. und dem 25. Februar 2010 gebucht haben und ihre Reisepläne jetzt schon ändern möchten, eine einmalige kostenlose Umbuchung an. Die Voraussetzung ist, dass das Ticket vor dem heutigen Donnerstag ausgestellt worden ist und das neue Reisedatum vor dem 31. März liegt. Darüber hinaus müssen Start- und Zielflughafen gleich bleiben.
Von Streichungen betroffene Fluggäste werden auf andere Flüge umgebucht. Passagiere, bei denen dieses nicht möglich ist oder für die spätere Flüge nicht in Frage kommen, können ihre Flüge kostenfrei stornieren.
Bei Annullierung von innerdeutschen Flügen haben Passagiere die Möglichkeit, ihr elektronisches Ticket an einem Lufthansa-Check-in-Automaten in einen Reisegutschein für die Deutsche Bahn umzuwandeln. Alternativ kann das Lufthansa-Ticket zusammen mit einem Beleg über das Bahnticket nachträglich eingereicht werden, die Kosten für das Zugticket werden dann erstattet.
Informationen zu ihren Flugbuchungen erhalten betroffene Passagiere unter der kostenlosen Lufthansa-Rufnummer 0800 / 8 50 60 70. Informationen zum aktuellen Stand des Flugbetriebs finden Fluggäste auf www.lufthansa.de im Bereich Info & Service unter „Ankunft und Abflug“.
Germanwings arbeitet an einem Ersatzflugplan, der im Laufe des heutigen Tages auf der Website veröffentlicht werden soll. Alle Reisenden, die ihre Flüge vor dem 17. Februar 2010 gebucht haben, können ihre Flüge kostenlos umbuchen. Das neue Reisedatum muss vor dem 31. Mai 2010 liegen und Start- und Zielflughafen dürfen nicht verändert werden.
Weitere Infos gibt es unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 6 64 49 35.
Laut der Fluggastrechteregelung der EU (Verordnung EG Nr. 261/2004) haben Flugpassagiere bei Verspätungen zudem folgende Ansprüche: Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, ggf. Übernachtung im Hotel, wenn der neue Flug am nächsten Tag stattfindet, sowie zwei Telefonate, Telefaxe oder E-Mails auf Kosten der Fluggesellschaft. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises fordern.
Im Sinne der Verordnung handelt es sich in folgenden Fällen um eine Verspätung: bei einem Flug von bis zu 1500 km Entfernung ab zwei Stunden, bei Flügen über 1500 km Entfernung innerhalb der EU oder bei außereuropäischen Flügen zwischen 1500 km und 3500 km ab drei Stunden und bei Flügen über 3500 km Entfernung ab vier Stunden.
Sollten Fluggäste dennoch Probleme bekommen, können Sie sich an das Bürger-Service-Center des Luftfahrtbundesamts wenden (www.lba.de). Dort werden Verstöße gegen Fluggastrechte untersucht und gegebenenfalls ordnungsrechtlich verfolgt.
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